Handbuch

Was ist rechtlich

beim Hochladen von Dokumenten zu beachten?

Welche Dokumente dürfen in den Stammbaum Anverwandte hochgeladen/gespeichert werden?

Todesanzeigen oder Nachrufen aus der Presse, soweit sie zur Erläuterung in Stammbäumen oder zur Familienforschung im internen Bereich dienen, dürfen in den Stammbaum übernommen werden. Um allen Problemen aus dem Weg zu gehen, sollte man das Presseorgan, aus dem die Traueranzeige stammt, namentlich erwähnen.

Allerdings gibt es auch eine Ausnahme: Sobald man mit diesen Anzeigen Geld verdient (beispielsweise mit Vorträgen oder Übernahme in einer anderen Veröffentlichung wie in einem Buch) ist die Erlaubnis der jeweiligen Zeitung notwendig. Andernfalls macht man sich strafbar.

Bei fremden Inhalten (also Bilder, Texte, etc die nicht von einem selber sind) benötigt man immer eine Erlaubnis für die Veröffentlichung dieser. Auch für den Stammbaum Anverwandte.

Bitte beachten Sie, dass ich keine Rechtsberatung mache sowie §5 des Disclaimers.