Illegitimes Kind.
Auch ein illegitimes (illeg.) , ab 1998 uneheliches Kind, hat immer zwei Elternteile.
Daher möchte ich, dass in diesem Stammbaum immer Mutter und Vater zum Kind eingetragen werden *.
Bei vielen illegitimen Kindern sind in den Kirchenbüchern oft beide Eltern eingetragen. Sollte ein Elternteil fehlen, erstellen wir ihn mit dem Kürzel N. N. (Nomen nominandum (lateinisch für‚ [noch] zu nennender Name).
Bei der Erstellung einer Familie im Stammbaum, wird das Ereignis Heirat erzeugt. Dieses Ereignis löschen wir unter der Familie und ersetzen es durch das Ereignis „unverheiratet“. Ist von dem Kind ein Geburtsdatum vorhanden, tragen wir dieses nur mit der Jahreszahl minus neun Monte ein. Unter Bemerkung tragen wir die Namen der Mutter und des Vaters ein. Die gleiche Eintragung machen wir auch unter der Bemerkung bei der Geburt des Kindes.
Hier zwei Beispiele an denen man sieht, weshalb es Sinn macht, so vorzugehen.
Margaretha und Tochter Anna
Anna Margaretha und Tochter Regina Margaretha
Muster:
illegitimes Kind.
Vater: XXX
Mutter: XXX
*Bei der Eintragung von neuen Personen, schaut bitte vorher nach, ob sie nicht schon in einem anderen Zusammenhang eingetragen wurden.