Infos zu Rechtsfragen der Ahnenforschung:
Bei der Übernahme von Todesanzeigen oder Nachrufen aus der Presse, soweit sie zur Erläuterung in Stammbäumen oder zur Familienforschung im internen Bereich dienen, dürfen übernommen werden. Um allen Problemen aus dem Weg zu gehen, kann man das Presseorgan, aus dem die Traueranzeige stammt, namentlich erwähnen.
Allerdings gibt es auch eine Ausnahme: Sobald man mit diesen Anzeigen Geld verdient (beispielsweise mit Vorträgen oder Übernahme in einer anderen Veröffentlichung wie in einem Buch) ist die Erlaubnis der jeweiligen Zeitung notwendig, sonst macht man sich strafbar.
Bei Bildern und Texten, die nicht von einem selber sind, benötigt man immer eine Erlaubnis für die Veröffentlichung dieser. Auch für den Stammbaum Anverwandte.